Wir sorgen für die Sicherheit Ihrer betrieblichen Ladeinfrastruktur: Elektromobilität gewinnt immer mehr an Bedeutung. Als Betreiber von E-Ladestationen tragen Sie die Verantwortung, eine sichere und zuverlässige Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt im Rahmen der DGUV V3 Prüfung vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden müssen. Dies betrifft sowohl die Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen wie E-Ladestationen als auch die ortsveränderliche Geräte Prüfung für Ladekabel.
Unsere erfahrenen Elektrofachkräfte von DGUV-V3. GmbH sind deutschlandweit im Einsatz, um die Sicherheit Ihrer Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Mit moderner Prüftechnik und rechtssicheren Prüfprotokollen unterstützen wir Unternehmen aller Branchen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Gefahren wie Stromunfälle oder Brände zu minimieren.
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Die Erstprüfung von E-Ladestationen nach VDE 0100-600
Als Betreiber von E-Ladestationen sind Sie gesetzlich verpflichtet, vor der Inbetriebnahme eine umfassende Erstprüfung durchführen zu lassen. Diese Anforderung basiert auf der Norm DIN VDE 0100 Teil 600, die sicherstellen soll, dass die elektrische Anlage korrekt installiert wurde und alle Sicherheitsvorkehrungen wirksam sind. Die Erstprüfung ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Kunden und der gesamten E-Ladeinfrastruktur Ihres Betriebs zu gewährleisten.
Besonders bei bestehenden Elektroinstallationen, die ursprünglich nicht für das Laden von Elektrofahrzeugen ausgelegt wurden, ist Vorsicht geboten. Das Laden an ungeprüften Installationen kann gefährlich sein, da Überlastungen auftreten und das Risiko von Bränden oder die Beeinträchtigung vorhandener Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen erhöht werden können. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, bestehende elektrische Installationen vor der Nutzung für das Laden von Elektrofahrzeugen auf die neuen Anforderungen überprüfen zu lassen, beispielsweise durch einen E-CHECK.
Die DIN VDE 0100-722 („Errichten von Niederspannungsanlagen: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“)beschreibt die speziellen Anforderungen für die Errichtung von Stromkreisen für die Energieversorgung von Elektrofahrzeugen.
Unter anderem wird für jeden Ladepunkt ein eigener Endstromkreis mit separater Absicherung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung gefordert. Sollte keine geeignete Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vorhanden sein, muss diese nachgerüstet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schutzeinrichtung für das Laden von Elektrofahrzeugen geeignet ist.
Der Ablauf unserer Prüfung von Ladeeinrichtungen
Die Erstprüfung von Ladeeinrichtungen erfolgt bei der DGUV-V3.GmbH in mehreren Schritten, die sowohl die Sicherheit der Ladestation als auch der vorgelagerten Installation gewährleisten:
- Sichtprüfung
• Wir überprüfen die Ladestation und alle zugehörigen Komponenten sorgfältig auf sichtbare Schäden oder Mängel.
• Dabei kontrollieren wir, ob die Installation den Vorgaben der Hersteller und den geltenden Normen entspricht.
• Zusätzlich inspizieren wir die vorgelagerte Elektroinstallation, um mögliche Überlastungen und Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen. - Technische Messungen
• Mit moderner Prüftechnik messen wir den Isolationswiderstand, um sicherzustellen, dass die Leitungsisolation intakt ist und keine Gefahr durch Fehlströme besteht.
• Wir überprüfen die Erdung, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen und das Risiko von Stromschlägen zu minimieren.
• Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI) testen wir auf ihre Zuverlässigkeit im Ernstfall.
• Für jeden Ladepunkt kontrollieren wir, ob ein separater Endstromkreis mit geeigneter Absicherung vorhanden ist. - Funktionsprüfung
• Wir simulieren einen Ladevorgang, um die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation zu testen.
• Dabei stellen wir sicher, dass alle Schutzmechanismen wie vorgesehen funktionieren. - Dokumentation und Protokollierung
• Nach Abschluss der Prüfung erstellen wir ein detailliertes Prüfprotokoll, das alle durchgeführten Tests und deren Ergebnisse dokumentiert.
• Die geprüfte Ladeinfrastruktur kennzeichnen wir mit einer Prüfplakette und einer eindeutigen Identifikationsnummer.
Mit diesem umfassenden Prüfablauf gewährleisten wir die Sicherheit Ihrer Ladeinfrastruktur und unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen.
Warum ist die Prüfung der vorgelagerten Installation wichtig?
Die vorgelagerte Elektroinstallation spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit des gesamten Ladevorgangs. Überlastungen können nicht nur die Funktion der Ladestation beeinträchtigen, sondern auch das Risiko von Bränden erhöhen.
Die DIN VDE 0100-722 fordert daher, dass für jeden Ladepunkt ein eigener Endstromkreis mit separater Absicherung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vorhanden ist. Falls kein Leistungsmanagementsystem installiert ist, muss ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 angenommen werden, was bedeutet, dass die maximale Belastung des Stromkreises berücksichtigt werden muss.
Mit dieser optimierten Erstprüfung stellen Sie sicher, dass Ihre Ladeinfrastruktur den höchsten Sicherheitsstandards entspricht und sowohl gesetzliche als auch technische Anforderungen erfüllt.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen dazu haben oder konkrete Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Ladestationen und Ladekabel benötigen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erstprüfung von Ladestationen
Neben den Normen DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0100-722, die die Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen definierten, regelt die DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1) die Prüfungen für das AC-Laden (Wechselstrom), das vor allem bei privaten und halböffentlichen Ladestationen verbreitet ist.
Für das DC-Laden (Gleichstrom), das bei Schnellladestationen zum Einsatz kommt, gelten die Normen IEC 61851-23 und IEC 61851-24, die spezifische Anforderungen an die Sicherheit und Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation festlegen.
Neben den technischen Normen sind auch gesetzliche Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von rechtlicher Bedeutung.
Gemäß § 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dies schließt auch den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen wie Ladestationen ein.
Die Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere § 5 BetrSichV („Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel„) und § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“), schreibt vor, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, regelmäßig geprüft werden müssen, um Gefährdungen zu vermeiden.
Die Kombination dieser Normen und Vorschriften stellt sicher, dass sowohl die Installation als auch der Betrieb von Ladestationen höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Sie schaffen eine rechtliche und technische Grundlage, die nicht nur die Sicherheit der Nutzer Ihrer Ladestationen gewährleistet, sondern auch die Haftungsrisiken für Sie als Betreiber minimiert.
Die Prüfung von Ladekabeln als ortsveränderliche Betriebsmittel
Ladeleitungen, die im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden, fallen als ortsveränderliche Betriebsmittel unter die DIN VDE 0701-0702. Diese Norm regelt die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, zu denen auch mobile Ladeleitungen zählen, die nicht fest mit einer Ladestation verbunden sind.
Die DIN VDE 0701-0702 legt die Anforderungen für die Wiederholungsprüfung sowie die Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung solcher Betriebsmittel fest. Dabei werden folgende Prüfungen durchgeführt:
- Sichtprüfung: Überprüfung auf äußere Schäden wie Risse, Abnutzung oder defekte Stecker.
- Messungen: Prüfung des Isolationswiderstands, Schutzleiterwiderstands und gegebenenfalls des Berührungs- oder Differenzstroms.
- Funktionsprüfung: Sicherstellung, dass die Ladeleitung ordnungsgemäß funktioniert und integrierte Schutzmechanismen (wie Fehlerstromschutzschalter) zuverlässig arbeiten.
Für Ladekabel, die als Teil einer Hochvoltanlage betrachtet werden (z. B. vom Fahrzeughersteller mitgelieferte Ladeleitungen), gelten zusätzlich spezifische Anforderungen aus der DIN EN IEC 61851-1 (für AC-Laden) oder der DIN EN IEC 61851-23/-24 (für DC-Laden).
Ortsveränderliche Betriebsmittel unterliegen wie ortsfeste Anlagen einer regelmäßigen Prüfung durch qualifizierte Elektrofachkräfte, um die Sicherheit beim Laden von Elektrofahrzeugen zu gewährleisten und Risiken wie Stromunfälle oder Brände zu vermeiden.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für die Prüfung Ihrer Ladeleitungen und Ladesäulen an.
Wer darf Ladeinfrastruktur prüfen?
Die Prüfung von Ladeleitungen zählt zu elektrotechnischen Arbeiten und darf gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.
Unsere Elektrofachkräfte verfügen über die notwendige Qualifikation, um die komplexen Anforderungen an die Prüfung von Ladeinfrastruktur zu erfüllen. Sie sind speziell geschult, um sicherheitsrelevante Aspekte wie die Einhaltung der DIN VDE-Normen, die Funktion von Fehlerstrom- und Personenschutzeinrichtungen und die ordnungsgemäße Installation der Ladeeinrichtungen zu bewerten.
Kontaktieren Sie uns für einen unverbindilches und kostenloses Angebot zur Prüfung Ihrer Ladestationen und Ladekabeln.
Wie oft müssen Ladestationen und Ladekabel geprüft werden?
Die Häufigkeit der Prüfungen von Ladestationen und Ladekabeln richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 sowie den spezifischen Einsatzbedingungen. Grundsätzlich gilt:
- Ladestationen (ortsgebundene Anlagen):
Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen geprüft werden. Zusätzlich sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen erforderlich. Die Prüffristen hängen von den Umgebungsbedingungen und der Nutzungshäufigkeit ab, werden jedoch in der Regel auf alle 4 Jahre festgelegt. In besonders beanspruchten Umgebungen, wie z. B. öffentlichen Bereichen, können kürzere Intervalle sinnvoll sein. - Ladekabel (ortsveränderliche Betriebsmittel):
Die Prüffristen betragen in der Regel 6 Monate bis 1 Jahr, abhängig von der Häufigkeit der Nutzung und den Umgebungsbedingungen. Bei intensiver Beanspruchung, wie in Werkstätten oder im gewerblichen Einsatz, können engmaschigere Prüfintervalle erforderlich sein.
Die genauen Prüffristen werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Ziel dabei ist es, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und potenzielle Gefahren wie Überlastungen, Stromunfälle oder Brände frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Wir von der DGUV-V3.GmbH erstellen auf Wunsch eine umfassende Gefährdungsbeurteilung für Ihre Ladeinfrastruktur. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen und erfolgreich in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Was kostet die Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln?
Die Kosten für die Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln hängen von der Anzahl der zu prüfenden Anlagen und dem Aufwand ab. Bei DGUV-V3.GmbH betragen die Preise 85 Euro pro Stunde oder 4,50 Euro pro Stecker. Dank unseres transparenten Stundenhonorars sind die Kosten für Sie gut planbar, auch wenn die endgültigen Kosten je nach Umfang der Prüfung variieren können.
Unser Service ist deutschlandweit verfügbar, sodass Sie unabhängig von Ihrem Standort von unserer Expertise profitieren können. Mit uns erhalten Sie eine professionelle und sichere Prüfung Ihrer Ladeinfrastruktur zu fairen Konditionen.