Bei einem PRCD (englisch für Personal Residual Current Device) handelt es sich um ein tragbares Schutzgerät zur Fehlerstromüberwachung. Im Berufsalltag werden PRCDs häufig als Personenschutzschalter bezeichnet, die zu den Geräten aus der übergeordneten Gruppe der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD, von engl. Residual Current Device bzw. Personal Residual Current Device) gehören. Gemäß der DGUV Vorschrift 3 fallen PRCDs unter ortsveränderliche Geräte, die regelmäßig von Elektrofachkräften überprüft werden müssen.
Die Elektrofachkräfte der DGUV-V3.GmbH sorgen dafür, dass Ihre Personenschutzschalter immer auf dem sichersten Stand sind, egal welche Arbeitsumgebungen sie ausgesetzt sind.
Was ist ein Personenschutzschalter genau?
Ein Personenschutzschalter (kurz PRCD )ist ein mobiles Schutzgerät beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln an unterschiedlichen Einsatzorten.
„Ein PRCD ist eine spezielle Form des Fehlerstromschutzschalters, der zwischen Stromquelle und Verbraucher eingesetzt wird und schon beim Anschließen sicherstellt, dass alle Leiter vorhanden und richtig angeschlossen sind.“
Die intelligenten Schutzfunktionen des PRCDs erkennen nicht nur gefährliche Fehlerströme und fehlerhafte Verdrahtungen, sondern verhindern durch blitzschnelle Abschaltung aktiv Stromunfälle und Brände:
- Der Personenschutzschalter führt vor jedem Einschalten eine automatische Sicherheitsprüfung der Verdrahtung und Schutzleiterfunktion durch. Bei festgestellten Fehlern oder Mängeln ist kein Einschalten möglich und somit werden potenzielle Risiken sofort eliminiert.
- Zusätzlich schützt die integrierte Unterspannungsauslösung vor dem unkontrollierten Wiederanlaufen von Maschinen nach Stromausfällen, was im Handwerk, bei Montagen und auf Baustellen eine enorm wichtige Schutzmaßnahme darstellt.
- Die regelmäßige Elektroprüfung von PRCDs nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 sorgt dafür, dass die Schutzwirkung unabhängig von äußeren Einflüssen wie Feuchtigkeit, mechanischer Beanspruchung oder Verschleiß jederzeit erhalten bleibt.
Welche Arten von PRCD gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Personenschutzschaltern, die jeweils für bestimmte Einsatzzwecke und mit speziellen Zusatzfunktionen entwickelt wurden:
- RCD: Das ist die englische Abkürzung für Residual Current protective Device und steht in Deutschland für Fehlerstrom- oder Differenzstrom-Schutzschalter. Dieser Schutz kann entweder spannungsabhängig (benötigt eine Hilfsspannung zur Auslösung) oder spannungsunabhängig arbeiten.
- PRCD: Diese mobile Schutzeinrichtung steht für Portable Residual Current Device. Gemeint sind ortsveränderliche FI-Schutzeinrichtungen, die bei wechselnden Einsatzorten zwischen Steckdose und elektrischem Gerät verwendet werden.
- PRCD-S: Dabei handelt es sich um die weiterentwickelte Form mit „Safety“-Funktion. Neben dem klassischen Schutz vor Fehlerströmen prüft diese Variante auch permanent den Schutzleiter und weitere Sicherheitsparameter, sodass bei Gefahr ein Einschalten gar nicht möglich ist.
- PRCD-K: Dieses Modell ist speziell für den Einsatz im Katastrophenschutz gedacht. Auch hier handelt es sich um ein ortsveränderliches Schutzgerät, das zusätzliche Anforderungen für besonders anspruchsvolle Einsatzsituationen erfüllt.
Alle genannten Typen bieten zuverlässigen Schutz vor Stromunfällen und eignen sich durch ihre Besonderheiten für unterschiedliche Anwendungen mit besonderen Herausforderungen wie Nässe, mechanischer Belastung oder starken Temperaturschwankungen.
Wo werden Personenschutzschalter eingesetzt?
Vorwiegend werden PRCDs vor allem überall dort genutzt, wo eine flexible und sichere Stromversorgung benötigt wird, da sie einen wirksamen Schutz bieten, wenn Geräte an verschiedenen, oft unbekannten oder provisorischen Stromquellen betrieben werden.
Typische Einsatzbereiche für PRCD:
- Baustellen mit wechselnden Stromanschlüssen
- Industrieanlagen und Fertigungsbereiche mit mobilen Maschinen
- Handwerksbetriebe bei Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
- Service- und Wartungsdienste, die häufig mit ortsveränderlichen Geräten arbeiten
- Notfalleinsätze von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk sowie im Katastrophenschutz, bei denen mobile Stromquellen genutzt werden
- Bereiche mit anspruchsvollen oder feuchten Umgebungen, wo spezielle Schutzklassen wie IP44 oder IP68 gefordert sind
Durch diese vielseitigen Einsatzmöglichkeiten gewährleisten Personenschutzschalter, dass Anwender selbst unter schwierigen Bedingungen zuverlässig vor Stromunfällen und gefährlichen Fehlerströmen geschützt sind. Ihre Schutzfunktionen verhindern zuverlässig schwerwiegende Schäden und sorgen für ein hohes Maß an Arbeitssicherheit bei mobilen Stromanwendungen.
Wie erfüllen Sie die Pflicht zur PRCD-Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Ihrem Unternehmen?
Elektrischer Strom ist aus unserem Alltag und der Arbeitswelt nicht wegzudenken. Gleichzeitig stellt Strom immer eine ernstzunehmende Gefahr dar, insbesondere auf Baustellen, in der Industrie sowie im Handwerk. Jährlich ereignen sich in Deutschland zahlreiche Elektrounfälle, die schwere Verletzungen oder sogar tödliche Folgen haben können. Häufig sind fehlerhafte Elektroinstallationen, beschädigte Kabel oder defekte Betriebsmittel die Ursache.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die PRCD-Prüfung
- Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“) verpflichtet Ihr Unternehmen dazu, regelmäßig für die Elektrosicherheit in Ihrer Einrichtung zu sorgen.
- Diese Pflicht wird konkretisiert durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“).
Zentrale Bedeutung hat die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“), die festlegt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einschließlich mobiler Schutzgeräte wie PRCD regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen. Für die Prüfung von Personenschutzschaltern gelten ergänzend die Anforderungen der DIN VDE 0701-0702. Detaillierte Hinweise zu Prüfungsablauf und -häufigkeit liefert die DGUV Information 2023-005 („Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“).
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Wie läuft eine Elektroprüfung Ihrer PRCD bei uns ab?
Bei der Elektroprüfung eines Personenschutzschalters (PRCD) sind mehrere Schritte zu beachten:
- Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung auf äußere Schäden, etwa defekte Kabel oder Risse am Gehäuse.
- Anschließend werden Schutzfunktionen gemessen: Dazu zählt die Überprüfung des Fehlerstrom-Auslösewerts (meist ≤ 30 mA), die Kontrolle der Schutzleiterfunktion und der Spannungsfreiheit.
- Es wird geprüft, ob das Gerät allpolig abschaltet und ob die Schutzleiterüberwachung zuverlässig funktioniert.
- In einer Funktionsprüfung wird das Gerät unter realen Bedingungen getestet.
- Am Ende werden alle Ergebnisse im Prüfprotokoll dokumentiert, inklusive Messwerte, Prüfdatum und nächstem Prüftermin.
- Abschließend erhält geprüfte Schutzgerät eine Prüfplakette als Nachweis zur fristgerechten DGUV V3 Prüfung.
Die Prüfung muss von einer qualifizierten Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass das Gerät unter allen Einsatzbedingungen zuverlässig funktioniert und bestmöglichen Schutz bietet.
Prüfpflichten und Wartung für Personenschutzschalter nach DGUV V3
Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Änderung oder Instandsetzung ist eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht vorgeschrieben. Nur so wird sichergestellt, dass der PRCD ordnungsgemäß funktioniert und alle Schutzmechanismen aktiv sind.
Welche Prüfintervalle gelten für PRCD?
Die konkreten Prüfintervalle richten sich nach den Einsatzbedingungen und werden in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Als zentrale Orientierung dienen folgende gesetzliche und DGUV-Richtwerte:
- Für Baustellen und vergleichbare raue Umgebungen gilt ein maximaler Prüfturnus von 3 Monaten.
- In Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren oder Küchen sowie unter ähnlichen Bedingungen ist eine jährliche Prüfung (alle 12 Monate) empfohlen.
- In Büro- und Verwaltungsbereichen kann das Prüfintervall auf 24 Monate, bei bestimmten Maschinen und Anlagen sogar auf 48 Monate ausgedehnt werden.
- Eine Verlängerung oder Verkürzung der Prüffrist ist möglich, sofern die betriebliche Fehlerquote (z. B. unter 2 % defekte Geräte) es erlaubt bzw. notwendig macht, wie in der DGUV Information 203-005 erläutert wird.
- Bei besonders hoher Beanspruchung, wie Schleifarbeiten oder Einsatz in leitfähigen Staubumgebungen, können deutlich kürzere Prüfintervalle bis hin zu wöchentlichen Tests notwendig sein.
Ihre Dokumentations- und Betreiberpflichten
Alle durchgeführten Prüfungen, Messwerte, Prüfergebnisse und festgelegten Fristen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen dienen dem Nachweis Ihrer betrieblichen Sorgfalt und sind bei Kontrollen durch Behörden wie den Berufsgenossenschaften (BG) oder im Schadensfall für die Versicherung entscheidend.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3 Abs. 1) verpflichtet jeden Unternehmer, den ordnungsgemäßen Zustand aller elektrischen Betriebsmittel regelmäßig sicherzustellen. Ein Versäumnis kann schwerwiegende rechtliche und betriebliche Folgen mit sich bringen.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift 3
Das Versäumnis, die vorgeschriebenen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen, gilt laut § 9 DGUV V3 als Ordnungswidrigkeit (siehe S. 9). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (§ 209 SGB VII „Bußgeldvorschriften“). Wer die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel, insbesondere nach § 5 DGUV V3 „Prüfungen“, nicht beachtet (sei es vorsätzlich oder fahrlässig) handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Zusätzlich kann bei einem Schadensfall, der auf eine fehlende oder mangelhafte Prüfung zurückzuführen ist, der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft entfallen und das Unternehmen haftet selbst für alle Schäden.
Was kostet die PRCD-Prüfung nach DGUV V3?
Die Prüfung Ihrer Personenschutzschalter (PRCD) erfolgt bei DGUV-V3.GmbH schon ab 4,50 Euro pro Stecker. Dieser Preis umfasst sämtliche Anfahrts- und Spesenkosten sowie ein rechtssicheres Prüfprotokoll. Damit erhalten Sie eine transparente und faire Kalkulation für die gesetzlich geforderte Sicherheit Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.
Optional erstellen wir für Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 für 99 Euro pro Stück. Das Dokument bestätigt den aktuellen Zustand Ihrer PRCD und elektrischen Betriebsmittel sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen.
Ob ortsveränderliche Betriebsmittel oder ortsfeste elektrische Anlagen: Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.