Immer wieder entstehen in Unternehmen gefährliche Situationen durch defekte oder ungeprüfte elektrische Geräte. Egal ob im Büro, in der Werkstatt oder auf Baustellen. Ohne einen Überblick über den aktuellen Prüfstatus elektrischer Geräte drohen Ausfallzeiten, Sicherheitsrisiken und mitunter auch Ärger bei Kontrollen durch Behörden. Kommt Ihnen das im Umgang mit den elektrischen Betriebsmitteln in Ihrem Unternehmen bekannt vor?
Die erfahrenen Elektrofachkräfte der DGUV-V3.GmbH prüfen Ihre ortsveränderlichen Geräte deutschlandweit, rechtskonform und transparent für Sie dokumentiert.
Sie erhalten für jedes geprüfte Gerät ein individuelles Prüfprotokoll mit den erfassten Messwerten, Beanstandungen sowie Hinweisen zur weiteren Nutzung oder Instandsetzung. Damit sorgen wir dafür, dass Sie alle Prüfintervalle im Blick haben und bei Bedarf gegenüber Behörden jederzeit nachweisen können, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen DGUV V3 Prüfung erfüllt haben.
Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?
Darunter versteht man alle beweglichen Einrichtungen und Gebrauchsgegenstände, von denen elektrische Gefährdungen ausgehen können und die deshalb im Sinne der DGUV Vorschrift 3 prüfpflichtig sind.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden sie als „elektrische Arbeitsmittel“ bezeichnet. Die DGUV Information 203-071 („Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“) hingegen verwendet den weiter gefassten Begriff „elektrische Betriebsmittel“ für ortsveränderliche Geräte.
Typische Beispiele für prüfpflichtige ortsveränderliche Geräte sind:
- Bürogeräte wie Computer, Monitore, Drucker oder Leuchten
- Elektrische Werkzeuge und Maschinen, beispielsweise Bohrmaschinen, Stichsägen, Winkelschleifer und Kabeltrommeln
- Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen
- Haushaltsgeräte wie Wasserkocher und Kaffeemaschinen in der Betriebsküche
Alle genannten ortsveränderlichen Betriebsmittel müssen im betrieblichen Alltag einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung unterzogen werden, wobei die konkreten Prüfintervalle von der Häufigkeit der Nutzung und Ihren betrieblichen Gegebenheiten abhängig sind.
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Profitieren Sie von einer umfassenden Elektroprüfung durch unsere erfahrenen Elektrofachkräfte.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und dient dazu, Unfälle und Gefahren durch elektrische Geräte zu vermeiden.
Ergänzend für öffentliche und kommunale Einrichtungen gilt die DGUV Vorschrift 4, die inhaltlich identisch aufgebaut ist, sich aber auf nicht-gewerbliche Bereiche beschränkt. Beide Vorschriften schreiben vor, wie elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig geprüft werden müssen, wer die Prüfungen durchführen darf und welche technischen Mindeststandards gelten.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 wird von den neun Berufsgenossenschaften (BG) für ihre jeweiligen Branchen durch ergänzende Durchführungsanweisungen und branchenspezifische Hinweise konkretisiert und fortlaufend angepasst.
- Diese Anweisungen erläutern im Detail, wie die in der DGUV Vorschrift 3 genannten Schutzziele für ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Anlagen in der Praxis zu erfüllen sind.
- Unter anderem finden Sie in der DGUV V3 Vorschrift die Anforderungen an die Qualifikation der Elektroprüfer, Prüffristen, technische Mindestanforderungen und Besonderheiten bestimmter Arbeitsumgebungen.
Welche Prüffristen gibt es bei ortsveränderlichen Betriebsmittel?
Diese richten sich nach Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung für Ihre Arbeitsplätze und ortsveränderlichen Betriebsmittel. Darauf basierend werden die Intervalle der wiederkehrenden DGV V3 Prüfung so festgelegt, dass mögliche Mängel stets rechtzeitig erkannt werden.
Dabei berücksichtigen unsere Elektroprüfer Ihre Betriebserfahrungen, Einsatzbedingungen, Angaben der Hersteller, Häufigkeit und Art der Nutzung sowie die Ergebnisse der letzten ortsveränderlichen Geräte Prüfungen.
- Als Orientierungswert empfiehlt sich für ortsveränderliche Betriebsmittel unter normalen Bedingungen eine maximale Prüffrist von 12 Monaten.
- In Bereichen mit erhöhter Gefährdung, beispielsweise auf Baustellen, kann sich eine deutlich kürzere Prüffrist ergeben. Hier können auch Prüfintervalle von drei Monaten sinnvoll sein.
Ihre Vorteile mit der DGUV-V3.GmbH bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Profitieren Sie von einer umfassenden Elektroprüfung durch die erfahrenen Elektrofachkräfte der DGUV-V3.GmbH. Mit fundiertem Fachwissen und modernster Prüftechnik bieten wir Ihrem Unternehmen nachhaltige Sicherheits-, Effizienz- und Planungsvorteile.
Ihre konkreten Vorteile im Überblick:
- Sie erhalten von uns ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und transparente Kostenstrukturen.
- Sie erhalten rechtssichere Prüfprotokolle als Nachweis für Behörden, Versicherungen und Ihre Berufsgenossenschaft.
- Die regelmäßige DGUV V3 Prüfung verringert Ausfall- und Reparaturzeiten und sorgt so für einen reibungslosen Betrieb.
- Ihre Mitarbeiter und Geräte sind optimal vor elektrischen Gefahren geschützt.
- Unsere erfahrenen Prüfer gewährleisten unter Einsatz moderner Messtechnik ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit.
- Unsere digitale Verwaltung und klaren Prüfintervalle verschaffen Ihnen Übersicht über Ihre Kosten und Fristen.
Im Rahmen unserer DGUV V3 Prüfungen sind wir nicht nur offensichtlichen Mängeln auf der Spur, sondern identifizieren auch versteckte Fehler, die zu Sicherheitsrisiken, Sachschäden oder Betriebsunterbrechungen führen können.
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es die ortsveränderliche Geräte Prüfung?
Die Grundlage für die wiederkehrende Elektroprüfung bildet sowohl § 5 DGUV V3 („Prüfungen“, S. 6) als auch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV „Prüfung von Arbeitsmitteln“ und § 15 BetrSichV „Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen“).
In der Betriebssicherheitsverordnung wird geregelt, dass vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen und in bestimmten Intervallen technische Kontrollen durchgeführt werden müssen.
Was wird bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten überprüft?
Ziel der Elektroprüfung nach DGUV V3 ist es, versteckte Defekte aufzudecken, die zu Stromschlägen, Kurzschlüssen oder Bränden führen könnten und das lange bevor sie tatsächlich Schaden anrichten.
Typische Prüfschritte bei der ortsveränderliche Geräte Prüfung sind:
- Sichtprüfung auf äußere Mängel, Beschädigungen oder unsachgemäße Veränderungen
- Messung des Schutzleiterwiderstands zur Sicherstellung der Erdungsverbindung
- Isolationsmessung zur Feststellung des zulässigen Isolationswiderstands
- Überprüfung von Berührungs- und Ableitströmen bei betriebsfertigem Zustand
- Funktionstest von Schutzeinrichtungen, Schaltern und Sicherungen
Alle Ergebnisse werden in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert, inklusive eventueller Mängel und unseren Empfehlungen zur zeitnahen Instandsetzung. Jedes überprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette, die den nächsten Prüftermin ausweist.
Wie lange müssen Prüfprotokolle und Dokumente aufbewahrt werden?
Die Dokumentation und Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten fälligen Prüfung oder bis zum Ausscheiden des Geräts aus dem Betrieb aufbewahrt werden. Die genaue Dauer richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaften oder nach Ihren internen Betriebsregelungen.
Es ist empfehlenswert, dass Sie die Nachweise zur ortsveränderlichen Geräte Prüfung mindestens über den gesamten Lebenszyklus des Geräts hinweg aufbewahren.
Wenn Sie Wert auf eine besonders umfassende Beweissicherung und optimalen Haftungsschutz legen, ist auch ein längerer Zeitraum sinnvoll. So sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite.
Was gilt im Bereich E-Mobilität als ortsveränderliches Gerät?
Ladekabel und mobile Ladegeräte für die E-Fahrzeuge und Wallboxen werden als ortsveränderliche elektrische Geräte eingestuft, wenn sie flexibel zwischen Fahrzeugen, Ladepunkten und verschiedenen Einsatzorten verwendet werden. Dazu zählen z. B. Kabel mit EN 62196 Typ 1 oder Typ 2 sowie Ladekabel mit Schuko Stecker und Ladestrombegrenzung. Diese Geräte müssen entsprechend regelmäßig nach DGUV V3 geprüft werden.
Gleiches gilt für tragbare Ladeboxen, Adapter und mobile Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, E-Bikes oder E-Roller. Diese Komponenten unterliegen sowohl der DGUV Vorschrift 3 als auch den VDE-Prüfnormen 0701 und 0702 und müssen ebenfalls regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, welche Prüfungen erforderlich sind und wie oft diese stattfinden. Die Elektroprüfung umfasst Sichtkontrolle, Messungen wie Schutzleiter- und Isolationsmessung sowie Funktionstests.
Auch betrieblich genutzte Fahrzeuge müssen gemäß DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“) und dem DGUV Grundsatz 314-003 regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. So wird eine rechtssichere, sichere und störungsfreie Ladeinfrastruktur für moderne Elektromobilität in Ihrem Betrieb gewährleistet.
Können ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Geräte an einem Termin geprüft werden?
Im Rahmen eines gemeinsamen DGUV V3 Prüftermins können sowohl elektrische Betriebsmittel als auch Anlagen geprüft werden. In der Praxis ist jedoch zu bedenken, dass ortsfeste Anlagen typischerweise alle vier Jahre geprüft werden, während für ortsveränderliche Geräte meist ein Prüfintervall von einem bis zwei Jahren gilt.
Bei ortsfesten Anlagen ist die DIN VDE 0105-100 maßgeblich, für ortsveränderliche Geräte gilt die DIN VDE 0701-0702. Die Anforderungen und Prüfumfänge unterscheiden sich je nach Art des zu prüfenden Objekts und müssen bei der Dokumentation klar getrennt erfasst werden.
Unterscheiden sich die festgelegten Prüffristen je nach Geräteart sind getrennte Prüftermine notwendig, um die gesetzlichen Prüfpflichten einzuhalten.
Die Elektrofachkräfte der DGUV-V3.GmbH sind in ganz Deutschland für Sie im Einsatz. Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen oder wenn Sie ein konkretes Angebot für Ihr Unternehmen benötigen.
Was passiert, wenn die Prüfung für ortsveränderliche Geräte versäumt wurde?
Werden Elektroprüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung (u. a. § 5 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ und § 14 BetrSichV „Prüfung von Arbeitsmittel“) versäumt, können Ihrem Unternehmen sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Konsequenzen drohen.
Die Pflicht zur DGUV-V3-Elektroprüfung finden Sie auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), konkret in § 3 Abs. 1 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) sowie als Ordnungswidrigkeitstatbestand in § 26 ArbSchG („Strafvorschriften):
| Dafür können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden; bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß, wie etwa einer Missachtung einer behördlichen Anordnung, sind sogar bis zu 30.000 Euro möglich (§ 25 ArbSchG „Bußgeldvorschriften“). Kommt es durch das Versäumnis vorsätzlich zu einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Beschäftigten, kann dies nach § 26 Arbeitsschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe führen. |
Auch im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 209 SGB VII „Bußgeldvorschriften“) sind Bußgelder vorgesehen, wenn einer DGUV Unfallverhütungsvorschrift vorsätzlich oder fahrlässig zuwidergehandelt wird.
Die Behörden und Berufsgenossenschaften (BG) in Deutschland kontrollieren zudem stichprobenartig, ob die gesetzlichen Prüfvorgaben umgesetzt werden.
Versäumte Prüfungen gefährden damit nicht nur die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten, sondern bergen auch das Risiko von Ordnungswidrigkeiten- und zivilrechtlichen Prozessen für Ihren Betrieb.
Was kostet die DGUV V3 Prüfung für ortsveränderliche Betriebsmittel?
Bei uns erhalten Sie die ortsveränderliche Geräte Prüfung deutschlandweit für alle Branchen und Unternehmensgrößen ab 4,50 Euro pro Stecker. Dieser Preis beinhaltet bereits alle Anfahrts- und Spesenkosten sowie ein rechtssicheres Prüfprotokoll.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot für Ihre ortsveränderliche Geräte Prüfung.