Ortsfeste elektrische Anlagen Prüfung

ortsfeste elektrische Anlagen Pruefung

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtprüfung nach DGUV Vorschrift 3 für alle ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen.
  • Ziel der Prüfung: Schutz vor Stromschlag, Bränden und teuren Ausfallzeiten im Betrieb.
  • Prüfintervall für Standardanlagen: meist alle 4 Jahre, bei besonderen Risiken (Feuchträume, spezielle Betriebsbereiche) kann eine jährliche Kontrolle erforderlich sein.
  • Dokumentationsnachweis: Jede Prüfung wird durch ein detailliertes Prüfprotokoll und eine Prüfplakette belegt.
  • Durchführung: Ausschließlich durch qualifizierte Elektrofachkräfte mit aktueller Normenkenntnis (DIN VDE 0105-100).
  • Kosten: Ab 69 € pro Stunde, inklusive Anfahrt und Prüfprotokoll; Gefährdungsbeurteilung auf Wunsch für 99 € pro Stück.
  • Versäumte Prüfungen: Es drohen Bußgelder bis zu 30.000 €, Haftungsrisiken und Verlust des Versicherungsschutzes.

Die ortsfeste elektrische Anlagen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist gesetzlich vorgeschrieben und ergänzt die ortsveränderliche Geräte Prüfung.

Die wiederkehrende Elektroprüfung sorgt nicht nur für die Betriebssicherheit Ihrer ortsfesten Anlagen und Arbeitsmittel, sondern dient in einem hohen Maß auch dem Schutz Ihrer Mitarbeitenden.

Die Elektroprüfung für ortsfeste Anlagen und Betriebsmitte basiert auf der Norm DIN VDE 0105-100  und sorgt dafür, dass alle elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel normgerecht und sicher betrieben werden können.

Um elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 fachgerecht prüfen zu können, braucht es exakte Kenntnisse der aktuellen Vorschriften und langjährige Erfahrung im sicheren Umgang mit elektrischen Gefährdungen.

Die Elektrofachkräfte der DGUV-V3.GmbH erfüllen diese strengen Anforderungen: Sie besitzen eine qualifizierte elektrotechnische Ausbildung, kennen die jeweils gültigen Normen und sind mit zeitgemäßen technischen Entwicklungen vertraut.

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Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel?

Ortsfeste elektrische Anlagen sind klassische Niederspannungsanlagen wie Gebäudeinstallationen oder Baustromanlagen, die dauerhaft an einem Ort installiert sind.

Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln zählen beispielsweise

  • Be- und Verarbeitungsmaschinen
  • Produktionsanlagen und verfahrenstechnische Anlagen
  • Förderanlagen
  • Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen

Diese ortsfesten Betriebsmittel müssen nicht fest verdrahtet sein. Sie können auch über geeignete Steckvorrichtungen mit der Niederspannungsanlage verbunden werden. Für beide Gruppen gibt die DGUV Information 203-072 praxisnahe Hinweise zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen, die nach DIN VDE 0105-100/A1 erfolgen. Ziel dieser Prüfungen ist es, den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.

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Gesetzliche Grundlagen für die DGUV V3 Prüfung für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Wiederkehrende Prüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen, die in festgelegten Zeitabständen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erfolgen müssen. Grundlage dafür  sind § 5 der DGUV Vorschrift 3 („Prüfungen“ S. 6 f)  sowie die Betriebssicherheitsverordnung  (§ 16 BetrSichV „Wiederkehrende Prüfung von Anlagen“).

Ziel der ortsfesten elektrischen Anlagen Prüfung ist es, die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, Defekte oder Mängel frühzeitig zu erkennen und so das Risiko für Mitarbeitende und Betrieb zu minimieren.

Die Fristen für diese Prüfungen richten sich nach dem Nutzungskontext und den möglichen Belastungen. DGUV V3 Prüfungen dürfen ausschließlich von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden, die alle Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren müssen.

 

Was wird bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln überprüft?

Bevor die eigentliche Prüfung beginnt, wird zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt. Dazu gehören die Sichtung früherer Prüfprotokolle, das Überprüfen von Schalt- und Übersichtsplänen und anderer relevanter Dokumentationen.

Wesentlich ist auch die Klärung, ob der aktuelle Zustand der Anlage mit den Bestandsunterlagen übereinstimmt und wie die Anlage genutzt wird. Änderungen in der Nutzung können eine Nachrüstung oder Anpassung der elektrischen Anlagen an den aktuellen Stand der Technik notwendig machen.

Auf Basis dieser Vorbereitung erfolgt die eigentliche Elektroprüfung ortsfester Betriebsmittel durch qualifizierte Elektrofachkräfte. Geprüft werden folgende Punkte:

  • Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder sicherheitsrelevante Mängel und korrekte Kennzeichnung.
  • Kontrolle, ob alle technischen Unterlagen, zum Beispiel Schaltpläne und Protokolle, vorhanden und aktuell sind.
  • Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, des Potenzialausgleichs, der Schutzleiter- und Erdungsanlagen zur Sicherstellung der technischen Sicherheit.
  • Funktionskontrolle von Schutzorganen und Sicherheitseinrichtungen, wie Not-Aus-Schalter oder Fehlerstromschutzschaltern.
  • Messungen der elektrischen Werte, darunter die Durchgängigkeit des Schutzleiters und der Isolationswiderstand.

Diese systematische Vorgehensweise gewährleistet jederzeit den sicheren und normgerechten Betrieb ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

 

Welche Prüffristen gelten bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln?

Die DGUV Vorschrift 3 regelt, dass ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend zu prüfen sind, damit der sichere Zustand langfristig gewährleistet bleibt. Nach § 5 DGUV V3 gilt:

„Nach der ersten Inbetriebnahme oder nach Änderungen und Instandsetzungen folgt die Prüfung in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen müssen dabei so bemessen sein, dass typische Mängel rechtzeitig erkannt werden können.“

 

Eine wichtige Ausnahme besteht vor der ersten Inbetriebnahme:

Ist dem Unternehmer eine Bestätigung des Herstellers oder Errichters über die Einhaltung aller Vorschriften ausgestellt worden, entfällt die gesonderte Erstprüfung.

Die tatsächlich einzuhaltenden Prüffristen richten sich nicht nach starren Vorgaben, sondern sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung individuell festzulegen. Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:

  • Art der elektrischen ortsfesten Anlagen und Betriebsmittel
  • Betriebs-, Umgebungs- und Nutzungsbedingungen (z. B. Feuchte, Staub, Hitze)
  • Nutzungshäufigkeit sowie Wartungsintervalle
  • Erfahrungen, bisherige Fehlerquoten und äußere Einflüsse
  • Empfehlungen der Hersteller

 

Zur Orientierung für „normale“ Betriebszustände gilt:

Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sollten meist mindestens alle vier Jahre geprüft werden, bei erhöhtem Risiko, wie in Feuchträumen oder kritischen Betriebsbereichen, auch deutlich häufiger, etwa jährlich.

Die Prüffristen-Tabelle 1A in den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 sowie die Empfehlungen der einschlägigen VDE-Bestimmungen bieten diesbezüglich praxisbezogene Richtwerte:

 

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel   4 Jahre     Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand   Elektrofachkraft    
Elektrische Anlagen/Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700)   1 Jahr       Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand     Elektrofachkraft      
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in nichtstationären Anlagen   1 Monat     Prüfung auf Wirksamkeit     Elektrofachkraft      
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen 6 Monate       Prüfung auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung   Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte  
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen   Arbeitstäglich       Prüfung auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung   Benutzer        

(Quelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Durchführungsanweisungen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Tabelle 1A: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,  S. 11)

Die Festlegung von DGUV V3 Prüffristen darf nicht pauschal erfolgen: sie muss zur jeweiligen betrieblichen Realität passen und von einer Elektrofachkraft beurteilt und dokumentiert werden.

Nach jeder Prüfung ist der Zeitpunkt für das nächste Prüfintervall verbindlich festzulegen und nachvollziehbar zu dokumentieren. So wird verhindert, dass gefährliche Mängel unbemerkt auftreten können.

Konsequenzen bei versäumter DGUV V3 Prüfung: Gibt es Unterschiede für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel?

Für die DGUV V3 Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräten gelten grundsätzlich dieselben gesetzliche Anforderungen und Konsequenzen bei Fristversäumnissen. Nach DGUV Vorschrift 3 und § 22 BetrSichV („Ordnungswidrigkeiten“) sind Verstöße gegen die Prüfpflichten Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.

Eine gesonderte, höhere Strafe für bestimmte Gerätetypen ist im Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen. Im Schadensfall drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen oder die verantwortlichen Personen. Der Hauptunterschied liegt ausschließlich in den geforderten Prüfintervallen und nicht in den rechtlichen Folgen eines Prüfversäumnisses bei wiederkehrenden Prüfungen gemäß § 16 BetrSichV.

 

Ihre Vorteile bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durch die DGUV-V3.GmbH

Die professionelle Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen durch DGUV-V3.GmbH bietet zahlreiche handfeste Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Transparente und faire Preise: Sie erhalten bei uns eine klare Kostenübersicht ohne versteckte Zusatzgebühren. Jede Prüfung ist nachvollziehbar und offen kalkuliert.
  • Deutschlandweiter Service: Unser Team prüft zuverlässig und flächendeckend in ganz Deutschland – ob Einzelstandort, Filialnetz oder großer Industriekomplex.
  • Erfahrene Elektrofachkräfte: Unsere Prüfer verfügen über eine fundierte elektrotechnische Ausbildung, jahrelange Praxiserfahrung und sind mit allen aktuellen Normen und Vorschriften bestens vertraut.
  • Rechtliche und betriebliche Sicherheit: Durch regelmäßige Prüfungen vermeiden Sie Risiken und Haftungsprobleme, erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen und schützen Mitarbeitende wie Sachwerte effektiv.
  • Sichere Dokumentation: Sie erhalten ein übersichtliches Prüfprotokoll, das Ihnen bei Audits, Behördenkontrollen oder internen Nachweisen optimal hilft.
  • Ressourcen- und Kostenersparnis: Dank frühzeitiger Mängelerkennung reduzieren Sie ungeplante Ausfallzeiten, senken Betriebskosten und sichern die Energieeffizienz Ihrer Anlagen.
  • Unkomplizierte Abwicklung: Von der Terminvereinbarung bis zum Prüfbericht setzen wir auf klare Kommunikation und schnelle Umsetzung – angefragt, geprüft, erledigt.

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Was kostet die ortsfeste elektrische Anlagen Prüfung?

Die Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen erfolgt bei uns zuverlässig und ohne versteckte Kosten. Für nur 69 Euro pro Stunde sind sämtliche Fahrtkosten sowie ein nachvollziehbares Prüfprotokoll inklusive.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die professionelle Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 für 99 Euro pro Stück. Dieses Dokument liefert Ihnen rechtliche Sicherheit, ist dauerhaft nutzbar und gibt Ihnen zuverlässig Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer Elektroanlagen und elektrischen Betriebsmittel.

Wir prüfen deutschlandweit!

Als Dienstleister übernehmen wir deutschlandweit die dguv v3 Prüfung/ den e-Check in Ihrem Unternehmen. Wir führen die DGUV Vorschrift 3 Prüfung für Unternehmer jeder Größe durch und punkten durch modernste Prüfverfahren, eine schnelle und zuverlässige Durchführung sowie ausgezeichnete Prüfprotokolle inkl. Kundenportal.

Wir bieten deutschlandweit die folgenden Dienstleistungen:

  • DGUV V3 Prüfungen
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  • Prüfung ortsveränderlicher Geräte