DGUV V3 Prüfung: Alle Vorgaben rechtssicher erfüllen

DGUV V3 Pruefung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DGUV V3-Prüfung ist in § 5 DGUV Vorschrift 3 und § 5 BetrSichV gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durch qualifizierte Elektrofachkräfte durchführen zu lassen.
  • Prüfpflichten gelten vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen und in festgelegten Intervallen.
  • Versäumnisse können zu Haftungsrisiken, Bußgeldern von bis zu 10.000 € und dem Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
  • Eine lückenlose Dokumentation der DGUV V3 Prüfung schützt vor rechtlichen Konsequenzen und gewährleistet Betriebssicherheit.
  • Die DGUV-V3.GmbH bietet transparente Preise für die DGUV Prüfung ab 4,50 € pro Stecker und 69 € pro Stunde für ortsfeste Geräte.

Was haben Stromunfälle, Brandgefahr, Personenschäden und erhebliche Haftungsrisiken gemeinsam? Sie alle können durch die wiederkehrende DGUV V3 Prüfung reduziert bzw. verhindert werden. Bei der DGUV-V3.GmbH dreht sich alles rund um die gesetzlich vorgeschriebene DGUV Prüfung. Ob die ortsveränderliche Geräte Prüfung oder die ortsfeste elektrische Anlagen Prüfung: Unser Ziel ist es, alle Risiken durch elektrische Anlagen und Maschinen nach anerkannten Normen und Vorschriften frühzeitig zu erkennen, um Stromunfälle und Brände aufgrund elektrische Defekt zu minimieren. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was gemäß der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden muss und wer die DGUV V3 Prüfung durchführen darf.

Wann ist eine DGUV Prüfung Pflicht?

Die Pflicht zur DGUV Prüfung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen sicher betrieben werden und den elektrotechnischen Regeln entsprechen:

Gemäß § 3 DGUV Vorschrift 3 („Grundsätze“) dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instandgehalten werden.

Sollten Mängel festgestellt werden, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben. Besteht eine dringende Gefahr, dürfen die betroffenen Anlagen oder Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden bis der Schaden behoben ist.

Diese Prüfpflichten gelten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen ist eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erforderlich.
  • Regelmäßige Prüfungen in festgelegten Zeitabständen sind notwendig, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
  • Die Prüfungen müssen den elektrotechnischen Regeln entsprechen, und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (BG) ist ein Prüfbuch zu führen.

 

(Quelle: DGUV Vorschrift 3, § 5 „Prüfungen“, S. 6 f.)

Zusätzlich fordert § 5 BetrSichV („Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“), dass Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu § 3 BetrSichV) die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festlegen. Dies umfasst auch die Einhaltung der Prüfintervalle, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Mit der Einhaltung dieser Vorschriften stellen Sie nicht nur den sicheren Betrieb Ihrer Anlagen sicher, sondern vermeiden auch rechtliche Konsequenzen und mögliche Betriebsunterbrechungen.

Was gehört alles zur DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Elektroprüfung, mit der Sie als Unternehmen sicherstellen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Ziel ist es, Ihre Mitarbeiter und Sachwerte bestmöglich vor elektrischen Risiken zu schützen.

Die folgende Übersicht zeigt, was geprüft wird, und verweist in jeder Kategorie auf die einschlägigen Gesetze und Normen.

Prüfobjekt oder Kategorie Typische Prüfgegenstände Genaue Prüfaufgaben Gesetzliche Grundlage / Normen
Ortsveränderliche Betriebsmittel Bürogeräte (z. B. Drucker, Monitore), Werkzeuge (z. B. Bohrmaschine), Verlängerungs- und Anschlussleitungen, PRCD Sichtprüfung, Messung (Isolationswiderstand, Schutzleiter, Funktion), Prüfung von PRCD (Personenschutzschalter) DGUV Vorschrift 3 § 5,
BetrSichV § 14,
DIN VDE 0701-0702,
TRBS 1203
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel Produktionsmaschinen (z. B. CNC, Pressen), fest installierte Geräte, Schaltschränke, Kühlgeräte Prüfung nach Instandsetzung/Änderung und in Intervallen, Funktions- und Sicherheitsprüfung DGUV Vorschrift 3 §§ 3, 5;
BetrSichV §§ 3, 14; DIN VDE 0113-1 (Maschinen),
DIN VDE 0105-100
Elektrische Anlagen Gebäudeverkabelung, Haupt- und Unterverteilungen, Lichtanlagen, Aufzüge, Rolltreppen, Lüftungstechnik Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Dokumentation, Funktions- und Schutzmaßnahmen-prüfung DGUV Vorschrift 3 § 5;
BetrSichV §§ 3, 14; DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung),
DIN VDE 0105-100

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Lückenlose Dokumentation und rechtssichere Nachweise

Eine vollständige und rechtssichere Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der DGUV V3 Prüfung. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, jede durchgeführte Prüfung lückenlos zu dokumentieren.

Dies umfasst die Erstellung von Prüfprotokollen, die Führung eines Prüfbuchs sowie die Anbringung von Prüfplaketten an den geprüften Geräten. Diese Nachweisdokumente dienen nicht nur als Beleg für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch als Schutz im Falle von Haftungsfragen oder behördlichen Kontrollen.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3, in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV „Prüfung von Arbeitsmitteln“) sowie in den Normen DIN VDE 0701-0702.

Ihre Verantwortung als Arbeitgeber: Organisation und Nachweisführung

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die sichere Bereitstellung und Nutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Dies umfasst die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Organisation regelmäßiger Prüfungen sowie die Auswahl qualifizierter und befähigter Personen, die die DGUV V3 Prüfungen für Ihre elektrischen Anlagen und Maschinen durchführen.

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden Sie:

  • im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“),
  • in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 „Gefährdungsbeurteilung“, § 5 „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln“, § 14 „Prüfung von Arbeitsmitteln“) sowie
  • in der DGUV Vorschrift 3 und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“) verankert.

 

Eine sorgfältige Nachweisführung macht sich doppelt bezahlt, da sie sowohl die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet als auch die rechtliche Risiken für Ihr Unternehmen minimiert und Sie vor möglichen negativen Folgen schützt.

Was wird bei einer DGUV V3-Prüfung überprüft?

Mit dem Hauptziel, Gefahren durch elektrische Defekte zu vermeiden und damit sowohl Personen als auch Sachwerte zu schützen, folgt der Prüfprozess einem systematischen Ablauf, der je nach Art des zu prüfenden Geräts oder Systems leicht variieren kann.

Durchführung der Sichtprüfung

In diesem ersten Schritt wird das Gerät sorgfältig auf äußerlich erkennbare Schäden untersucht. Der Prüfer achtet dabei auf Probleme wie ausgefranste oder beschädigte Kabel, Risse im Gehäuse, Anzeichen von Überhitzung wie Verfärbungen sowie lockere elektrische Verbindungen. Außerdem wird geprüft, ob alle erforderlichen Kennzeichnungen wie Herstellerangaben und Sicherheitszeichen vorhanden und gut lesbar sind.

Durchführung von unterschiedlichen Messungen

Anschließend an die Sichtprüfung werden verschiedene elektrische Messungen durchgeführt. Diese Tests liefern wichtige Daten zur Sicherheitsleistung des Geräts. Zu den zentralen Messungen gehören:

  • Isolationswiderstand: Dieser Test überprüft die Qualität der Isolierung zwischen leitenden Teilen und dem Gehäuse, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen Ableitströme auftreten können.
  • Schutzleiterwiderstand: Hier wird die Integrität der Schutzerdung gemessen, die entscheidend dafür ist, Benutzer im Fehlerfall vor einem elektrischen Schlag zu schützen.
  • Prüfung des Fehlerstromschutzschalters (RCD): Bei Geräten, die durch einen RCD (Residual Current Device oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung bzw. FI-Schutzschalter) geschützt sind, wird dessen Auslösefunktion getestet, um sicherzustellen, dass die Stromversorgung im Fehlerfall schnell genug unterbrochen wird.

Durchführung des Funktionstestes

Bei diesem Schritt wird überprüft, ob das Gerät wie vorgesehen arbeitet und ob alle sicherheitsrelevanten Funktionen einwandfrei funktionieren. Die prüfende Elektrofachkraft testet hierbei beispielsweise Not-Aus-Tasten, Sicherheitsverriegelungen, Bedienelemente und Kontrollleuchten, um sicherzustellen, dass sie ihre vorgesehenen Sicherheitsfunktionen ohne Fehler ausführen.

Dieser umfassende, mehrstufige Prozess gilt für alle Arten von elektrischen Geräten, die unter die Regelung fallen, von tragbaren Bürogeräten und Elektrowerkzeugen bis hin zu fest installierten Produktionsmaschinen und kompletten elektrischen Anlagen in Gebäuden.

Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Die Häufigkeit der DGUV V3 Prüfung wird durch die Art der elektrischen Betriebsmittel, deren Nutzung und die Umgebungsbedingungen bestimmt. Es existiert keine starren Vorgaben, da die Prüfintervalle immer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (nach § 3 BetrSichV) festgelegt werden. Hierbei werden unter anderem die Geräteeigenschaften, Gebrauchshäufigkeit und äußere Einflüsse berücksichtigt.

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Werkzeuge und Bürogeräte oder auch Personenschutzschalter (PRCD) liegen die üblichen Prüfintervalle zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. In Büroumgebungen ist eine Kontrolle alle 24 Monate meist ausreichend, während Geräte in Werkstätten, auf Baustellen oder bei intensiver Beanspruchung alle sechs Monate geprüft werden sollten. Rechtsgrundlage hierfür sind § 5 der DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die DIN VDE 0701-0702.

Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen, beispielsweise Produktionsmaschinen oder Gebäudeverkabelungen, werden im Regelfall alle vier Jahre überprüft. Vor der ersten Inbetriebnahme ist eine Erstprüfung gemäß DIN VDE 0100-600 vorgeschrieben. Für die wiederkehrenden Prüfungen gilt die DIN VDE 0105-100, wobei die Intervalle je nach Einsatz und Umgebung angepasst werden können.

Neben den allgemeinen Anforderungen gibt es spezielle Vorgaben für bestimmte Bereiche:

  • Auf Baustellen ist eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel infolge der hohen Beanspruchung in der Regel alle drei Monate erforderlich.
  • Für medizinische Geräte gelten gesonderte Vorschriften, die verkürzte und spezielle Prüfzyklen festlegen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch in der DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Organisation durch Unternehmer“.

Wer darf DGUV V3 Prüfung durchführen?

Nicht jeder ist berechtigt, eine DGUV V3-Prüfung durchzuführen. Um die höchsten Standards der elektrischen Sicherheit zu gewährleisten, dürfen diese Prüfungen ausschließlich von einer sogenannten „befähigten Person“ vorgenommen werden.

Eine befähigte Person ist in der Lage, potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen und Geräten zuverlässig zu erkennen und zu bewerten. Die rechtliche Grundlage für die Definition einer befähigten Person findet sich in § 2 BetrSichV, Absatz 6 („Begriffsbestimmungen“). Dort wird sie als eine Person beschrieben, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Ergänzend dazu konkretisieren die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere die TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“), die Anforderungen an die Qualifikation und die Voraussetzungen, die eine befähigte Person erfüllen muss:

  • Fachliche Ausbildung: Die Person muss eine anerkannte Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich abgeschlossen haben, ein Studium der Elektrotechnik vorweisen oder über eine vergleichbare technische Qualifikation verfügen.
  • Berufserfahrung: Theoretisches Wissen allein reicht nicht aus. Eine befähigte Person muss praktische Erfahrung im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten gesammelt haben. Diese Erfahrung stellt sicher, dass sie ihr Wissen in der Praxis anwenden und eine Vielzahl potenzieller Probleme erkennen kann.
  • Aktuelles Wissen über Vorschriften: Die Elektrofachkraft muss mit allen relevanten Gesetzen, Normen und technischen Regeln vertraut sein. Dazu gehören die DGUV Vorschrift 3, die BetrSichV sowie spezifische DIN VDE-Normen (wie DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0701-0702). Da sich Vorschriften und Technologien ständig weiterentwickeln, ist auch eine kontinuierliche Weiterbildung unausweichlich.

 

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass DGUV Prüfungen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Die Fachkräfte der DGUV-V3.GmbH verfügen über eine anerkannte elektrotechnische Ausbildung sowie umfassende praktische Erfahrung im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten. Unsere Elektrofachkräfte sind nicht nur mit den aktuellen Gesetzen, Normen und technischen Regeln bestens vertraut, sondern auch deutschlandweit für Unternehmen aller Branchen im Einsatz.

Was passiert, wenn DGUV V3 Prüfung nicht oder zu spät durchgeführt wird?

Wenn eine DGUV V3-Prüfung nicht oder zu spät durchgeführt wird, können erhebliche rechtliche, finanzielle und sicherheitstechnische Konsequenzen entstehen. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Nachfolgend die möglichen Folgen im Detail:

Erhöhtes Unfallrisiko

Gemäß § 3 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel so bereitzustellen und regelmäßig prüfen zu lassen, dass sie sicher verwendet werden können. Ohne diese Prüfungen können Defekte oder Mängel an elektrischen Anlagen und Geräten unentdeckt bleiben. Dies erhöht das Risiko von Stromunfällen, Kurzschlüssen oder Bränden erheblich und gefährdet sowohl Ihre Mitarbeiter als auch Ihren Betrieb.

Haftungsrisiken für den Arbeitgeber

Nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch „Schadensersatzpflicht“) haften Sie als Arbeitgeber für Schäden, die durch die Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflichten entstehen. Wird eine DGUV V3-Prüfung unterlassen oder verspätet durchgeführt und kommt es zu einem Unfall, können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen, da Sie als Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich haftbar gemacht werden können.

Bußgelder und Strafen

Das Versäumnis der DGUV V3-Prüfung stellt einen Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung dar. Nach § 22 BetrSichV („Ordnungswidrigkeiten“) können solche Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich regelt § 209 SGB VII die Bußgeldvorschriften im Zusammenhang mit der Unfallverhütung. Demnach können Unternehmen, die ihre Pflichten zur Unfallverhütung vernachlässigen, ebenfalls mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. In besonders schweren Fällen, wie bei wiederholten Verstößen oder Unfällen, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Erlöschen des Versicherungsschutzes

Nach § 193 SGB VII sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Die DGUV V3-Prüfung ist eine dieser Maßnahmen. Wird sie nicht durchgeführt, kann die Berufsgenossenschaft im Schadensfall die Leistungen kürzen oder verweigern. Auch private Versicherungen können den Schutz verweigern, wenn die Prüfpflicht nicht eingehalten wurde.

Betriebsunterbrechungen

Ungeprüfte oder defekte elektrische Geräte können zu Ausfällen und Störungen im Betriebsablauf führen. Dies beeinträchtigt nicht nur den Betrieb, sondern kann auch zu Produktionsausfällen und erheblichen finanziellen Verlusten führen. Solche Unterbrechungen lassen sich durch regelmäßige Prüfungen vermeiden.

Reputationsschäden

Ein Unfall oder ein behördlich festgestellter Verstoß gegen die Prüfpflicht kann das Ansehen Ihres Unternehmens erheblich schädigen. Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter könnten das Vertrauen in die Sicherheitsstandards Ihres Betriebes verlieren, was langfristig negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben kann.

Um diese Risiken zu vermeiden, ist es eindeutig besser, die DGUV V3-Prüfungen fristgerecht und regelmäßig durchzuführen. Denn die gesetzlichen Vorgaben dienen nicht nur dem Schutz Ihrer Beschäftigten, sondern auch der rechtlichen und finanziellen Absicherung Ihres Unternehmens.

Was kostet eine DGUV V3 Prüfung?

Die Kosten für eine DGUV V3-Prüfung hängen von der Art und dem Umfang der zu prüfenden Geräte ab. Bei der DGUV-V3.GmbH legen wir großen Wert auf transparente und wirtschaftlich vorteilhafte Konditionen. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht!

Unsere Preise beinhalten sämtliche Leistungen, wie Fahrt- und Spesenkosten sowie die Erstellung detaillierter Prüfprotokolle. Für ortsfeste Geräte berechnen wir 69 Euro pro Stunde, während die Prüfung ortsveränderlicher Geräte mit 4,50 Euro pro Stecker abgerechnet wird. Zusätzlich bieten wir eine umfassende Gefährdungsbeurteilung für 99 Euro pro Stück an, die von unseren Experten erstellt wird und für Sie unbegrenzt nutzbar ist.

Die tatsächlichen Kosten können je nach Anzahl und Art der Geräte variieren, doch bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihnen stets faire und transparente Preise bieten. Unsere wirtschaftlich attraktiven Konditionen ermöglichen es Ihnen, die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb effizient und kostengünstig sicherzustellen.

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